AGBs
Dies sind die Wege, um sich zu einer Veranstaltung anzumelden:
- Online: www.heike-talea-esch.de / siehe Online-Formulare bei den jeweiligen Seminarauschreibungen
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Schriftlich: Heike Talea Esch, Paulstraße 12, 48151 Münster
Bei Veranstaltungen von Kooperationspartner*innen und anderen Anbieter*innen (draussenzeit, Sobi Münster, Eschwege Institut etc.) finden Sie am Ende der Seminarausschreibung einen Link zur Anmeldung bei der jeweiligen Anbieter*in.
Überweisungen bitte auf das Konto:
Heike Esch
GLS BANK Bochum
DE 24 4306 09674025 9623 00
BIC GENODEM1GLS
Bürozeiten:
In der Woche erreichen Sie mich oft am Vormittag im Büro. Bitte hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf dem AB, ich melde mich so schnell als möglich zurück.
Hinweis:
Die Seminare, Gruppen- und Einzelbegleitungen, die ich anbiete, ersetzen keine ärztliche oder psychologische Therapie oder Behandlung. Sie dienen der individuellen präventiven Gesundheitsförderung und unterstützen persönliche Wachstumsprozesse.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen TeilnehmerInnen an Seminarveranstaltungen und Heike Esch, Paulstraße 12, 48151 Münster. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen sind.
II. Anmeldungen
1. Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Die TeilnehmerInnen können sich schriftlich, per E-Mail oder über die Homepage anmelden.
2. Eine Anmeldung ist unabhängig von der Form verbindlich. TeilnehmerInnen erhalten eine Anmeldebestätigung per Email. Mit der Anmeldung wird die Hälfte des Seminarbetrags fällig. Erst mit dem Eingang der Anzahlung sichert der/die Teilnehmer*in sich den Platz in der Veranstaltung. Die zweite Hälfte des Seminarbetrages wird bis vier Wochen vor Seminarbeginn fällig.
5. Es besteht die Möglichkeit unverbindlich für eine gewisse Zeit einen Platz reservieren zu lassen.
III. Teilnahmegebühren
1. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich die erhobenen Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren ist den jeweiligen Ankündigungen der einzelnen Veranstaltungen zu entnehmen. In den Preisen sind Unterkunft oder Verpflegung nicht enthalten.
2. Die Gebühren für Veranstaltungen müssen bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Veranstalterin eingegangen sein (oder bei vereinbarter Ratenzahlung die Anzahlung). Bei verspätetem Zahlungseingang kann die Veranstalterin TeilnehmerInnen von der Teilnahme ausschließen, insbesondere wenn es mehr Anmeldungen als Plätze für eine Veranstaltung gibt. Bei einer Anmeldung, die weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung erfolgt, sind die Gebühren sofort fällig und zahlbar.
IV. Absage von Veranstaltungen/ Durchführungsabweichungen
1. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine notwendige MindestteilnehmerInnenzahl gebunden. Liegen nicht genügend Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Auch wenn die Kursleiterin ausfällt oder im Falle von höherer Gewalt, Naturkatastrophen oder ähnliches kann eine Veranstaltung von Seiten der Veranstalterin abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
2. Die Veranstalterin benachrichtigt die TeilnehmerInnen, wenn ein Seminar belegt ist oder bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wenn ein Kurs ausfällt wegen mangelnder Teilnahme oder Krankheit der Kursleitenden.
V. Rücktritt
1. Im Falle des Rücktritts bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnet die Veranstalterin eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro. Im Falle eines späteren Rücktritts sind die TeilnehmerInnen zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Das gilt auch im Krankheitsfall.
Bei Visionssuchen beträgt die Rücktrittsfrist 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Hier beträgt die Bearbeitungsgebühr 100 €.
Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, steht es im Ermessen der Veranstalterin, die TeilnehmerIn von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Gebühr zu befreien, wenn eine Ersatzperson gestellt wird oder die Veranstalterin TeilnehmerInnen von der Warteliste gewinnen kann. Diese Möglichkeit besteht nicht bei Visionssuchen.
VI. Haftung
1. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, dass der Schaden von der Veranstalterin vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
VII. Erklärung:
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin, dass er/sie auf eigene Verantwortung teilnimmt und aus eventuellen Folgen keine Ersatzansprüche gegen die Veranstalterin, andere Gruppenleiter*innen oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen herleiten wird, es sei denn, diese hätten vorsätzlich grobfahrlässig gehandelt. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin befreit hiermit die Veranstalterin von Ersatzansprüchen Dritter für Schäden, die diesen durch das eigene Verhalten entstanden sind, einschließlich der dadurch verursachten Prozesskosten.
Der/die Teilnehmer*in nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung ist. Falls er/sie sich in einer solchen befindet, wird er/sie seine/ihre Teilnahme mit meinem Arzt u./o. Therapeuten sowie mit der Seminarleitung besprechen. Es gilt deutsches Recht. Klagen gegen den Seminarveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
VII. Datenspeicherung
Die TeilnehmerInnen willigen in die geschäftsnotwendige Verarbeitung ihrer Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.
Die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Kontaktdaten für die Bildung von Fahrgemeinschaften an andere TeilnehmerInnen der Veranstaltung weitergegeben werden.
Sollte ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin hiermit nicht einverstanden sein, teilt er/sie es der Veranstalterin mit.
VII. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
IX. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.